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Gesetze für Urlaubsreisen mit Hund

6. August 2026 Sandra Blog Hunderucksack / Hundetasche

Gesetze für Urlaubsreisen mit Hund innerhalb Deutschlands und im Ausland

Eigentlich sollen sie das Leben sicherer machen, aber oft stiften sie mehr Verwirrung, Gesetze für alle Lebenslagen. Wenn ein Hund bei Ihnen lebt, gilt das genauso. Wofür Sie sich dringend rechtzeitig über geltendes Recht informieren sollten, sind private Urlaubsreisen mit Hund. Versäumen Sie dabei wichtige Gesetze, kann das teuer werden oder Sie verlieren sogar Ihren Hund!

Wichtiger Hinweis!
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich immer direkt über die Gesetze für Hunde in der jeweiligen Urlaubsregion und für den Weg dorthin informieren, egal ob Listenhund oder nicht.

Im Folgenden zählen wir Ihnen einige gesetzliche Regelungen auf, die für einen privaten Urlaub mit Hund gelten.

Gesetze für Urlaub mit Hund ‒ Identifikation und Dokumente

Impfpass und Mikrochip-Pflicht vor Impfung für den Hundeurlaub:
Der Hund muss einen ISO-Chip nach Standard 11784/11785 tragen. Dieser Mikrochip muss zwingend vor der ersten Tollwutimpfung implantiert worden sein, sonst ist die Impfung für den Grenzübertritt rechtlich ungültig.

Zusätzliche Impfpflichten und Gesundheitsschutz für den Hund im Urlaub:
Neben der universellen Tollwut-Impfpflicht fordern vereinzelte Länder zusätzliche Nachweise für die Einreise. Norwegen verlangt beispielsweise gesetzlich eine gültige Impfung gegen Leptospirose und Staupe. Für Reisen in den Mittelmeerraum ist zudem ein medizinischer Schutz vor landestypischen Krankheiten wie Leishmaniose oder Herzwürmern dringend anzuraten, während Unterkünfte und Pensionen im In- und Ausland oft zusätzliche Standardimpfungen wie die gegen Zwingerhusten im Impfpass voraussetzen.

EU-Heimtierausweis für die Reise mit Hund:
Für Reisen innerhalb der EU müssen Sie den offiziellen blauen Pass im Original mitführen.

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für den Hundeurlaub:
Bei Reisen in Nicht-EU-Länder (Drittstaaten) verlangen die ausländischen Behörden bei der Einreise ein amtliches Dokument, das oft maximal 10 Tage alt sein darf.

Reisebegleitung & Urlaub mit Welpen

Hunde dürfen nicht ganz ohne Besitzer reisen (5-Tage-Regel):
Ein Hund darf im Urlaubsrecht niemals komplett alleine auf Reisen geschickt werden. Die Reise des Hundes muss zwingend an die Reise des Besitzers gekoppelt sein. Reist der Hund mit einer bevollmächtigten dritten Person, muss die Reise des Hundes maximal 5 Tage vor oder nach der Reise des tatsächlichen Eigentümers stattfinden. Ein bevollmächtigter Hundebegleiter muss eine EU-Vollmacht für die Reise mit Heimtieren mitführen. Wird die 5-Tage-Frist überschritten, verliert der Hund den Status als „Heimtier“ und es greift das extrem strenge kommerzielle Handelsrecht für lebende Wirtschaftsgüter.

Reiseverbot für Welpen unter 15 Wochen:
Welpen dürfen Landesgrenzen erst dann überqueren, wenn sie einen wirksamen Tollwutschutz besitzen. Da diese Impfung frühestens im Alter von 12 Wochen verabreicht werden darf und danach eine gesetzliche Wartezeit von 21 Tagen verstreichen muss, gilt ein striktes Ein- und Ausreiseverbot für Hunde, die jünger als 15 Wochen sind.

Weitere zwingend nötige Gesetze für den Urlaub mit Hund erklären wir Ihnen im nächsten Beitrag.

Denken Sie auch an die richtige Tragehilfe für Hunde, die Sie in den Urlaub mitnehmen. Sichere Hunderucksäcke in verschiedenen Ausführungen zum Kaufen oder Mieten für Hunde von 3 kg bis 30 kg und von 30 cm bis 68 cm Rückenlänge finden Sie bei uns im Onlineshop. Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie noch Fragen zum passenden Hunderuck haben.

Bildquelle; KI generiert

Quelle:

Deutscher Zoll

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